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die Tätigkeiten des Vereins sind nicht auf Gewinn ausgerichtet
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parteipolitisch unabhängig
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eine ordentliche Generalversammlung findet einmal in zwei Jahren statt
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die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz
zustehenden Rechte
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die Unterstützung der Schüler bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte
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Wahrnehmung der Eltern- und Schülerinteressen im Bezug auf die Sicherung des Schulweges, die Schülerbeförderung, die
Nachmittagsbetreuung bzw. den ganztägigen Unterricht, sowie die Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen, Turnhallen, usw.